Lizenzvertrag für 3skeng-Produkte

Stand: 3. November 2026. Ersetzt die vorherige Fassung für alle ab diesem Tag geschlossenen oder verlängerten Verträge (Ziffer 10.4 der AGB).

Willkommen bei 3skeng©, der von SHK entwickelten Engineering-Lösung für Trimble SketchUp™. Dieser Lizenzvertrag regelt die Nutzung der 3skeng-Software. Der Erwerb von Lizenzen richtet sich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit dem Herunterladen, der Installation oder der Nutzung der 3skeng-Software oder eines Teils davon stimmen Sie diesem Lizenzvertrag zu.

1. Begriffsbestimmungen

1.1 „Lizenzsoftware“ bezeichnet den Objektcode der 3skeng-Werkzeuge und -Bibliotheken einschließlich kompilierter, gesperrter und entsperrter Interpreter-, HTML- und sonstiger Dateien, den SHK als Erweiterung für Trimble SketchUp nach diesem Lizenzvertrag bereitstellt. Die Lizenzsoftware enthält keine Lizenz für Trimble SketchUp.

1.2 „SHK“ bezeichnet die SHK Engineering and Consulting GmbH & Co. KG, Dorfstraße 16, 83670 Bad Heilbrunn, Deutschland.

1.3 „Verbraucher“ und „Unternehmer“ haben die in Ziffer 1.2 der AGB festgelegte Bedeutung.

2. Umfang der Lizenz

2.1 Werkzeuge („List“, „Pipe“, „Mount“, „Steelwork“, „Channel“ und „Cable Tray“): SHK räumt Ihnen eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich befristete Lizenz zur Nutzung der Lizenzsoftware (hier: Werkzeug) ein. Eine Lizenz berechtigt zur Installation des Werkzeugs auf einem Windows- oder macOS-Computer. Für eine selbst installierte Kopie des Werkzeugs auf einem Speichermedium in Ihrem eigenen Netzwerk (z. B. einem Server), auf das nur Sie bzw. Ihre Mitarbeiter Zugriff haben, ist keine zusätzliche Lizenz erforderlich.

2.2 Bibliotheken für 3skeng „Pipe“ und 3skeng „Mount“: SHK räumt Ihnen eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich befristete Lizenz zur Nutzung der Lizenzsoftware (hier: Bibliothek) ein. Die Nutzung einer Bibliothek setzt eine gültige Lizenz für 3skeng „Pipe“ (für „Pipe“-Bibliotheken) bzw. 3skeng „Mount“ (für „Mount“-Bibliotheken) voraus.

2.3 Die Lizenz darf weltweit genutzt werden, vorbehaltlich des anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsrechts (Ziffer 9 der AGB).

2.4 Die Lizenzlaufzeit beträgt ein Jahr ab dem Kaufdatum. Lizenzen verlängern sich nicht automatisch; eine Verlängerung erfordert eine neue Bestellung (Ziffer 7.1 der AGB). Mit Ablauf der Laufzeit endet das Recht zur Nutzung der Lizenzsoftware.

2.5 Testlizenz: SHK kann Ihnen eine kostenlose, einfache, nicht übertragbare Testlizenz zur Nutzung der Lizenzsoftware für die bei der Bereitstellung angegebene Testdauer (derzeit 14 Tage) einräumen. Die Testlizenz dient ausschließlich der Erprobung der Lizenzsoftware. Für die Testlizenz gelten die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags entsprechend, insbesondere Ziffer 3; Ziffer 2.4 findet keine Anwendung. Mit Ablauf der Testdauer endet das Recht zur Nutzung der Lizenzsoftware.

3. Einschränkungen

3.1 Sie dürfen eine Sicherungskopie erstellen, soweit dies für die Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.

3.2 Sie dürfen die Lizenzsoftware weder unterlizenzieren, vermieten, verleihen oder anderweitig übertragen noch Dritten in irgendeiner Form zugänglich machen.

3.3 Sie dürfen die Lizenzsoftware nicht verändern und insbesondere nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln, Interpretercode sichtbar machen, übersetzen oder bearbeiten, gleich ob manuell oder mithilfe automatisierter Werkzeuge, Skripte oder Systeme künstlicher Intelligenz (z. B. Large Language Models, KI-Programmierassistenten oder KI-Agenten; nachfolgend „KI-Systeme“), soweit dies nicht nach zwingendem Recht erlaubt ist (insbesondere §§ 69d und 69e UrhG).

3.4 Sie erwerben keine Rechte an Urheberrechten, Marken oder sonstigen Schutzrechten von SHK, soweit diese nicht in diesem Lizenzvertrag ausdrücklich eingeräumt werden.

3.5 Sie dürfen (a) die Lizenzsoftware oder Teile davon, insbesondere ihre Interpreter-, HTML- und sonstigen Dateien in gesperrter oder entsperrter Form, (b) entschlüsselte, dekompilierte oder disassemblierte Ausgaben der Lizenzsoftware sowie (c) den Inhalt der Bibliotheken weder in ein KI-System oder einen sonstigen von Dritten betriebenen Dienst eingeben, hochladen oder übermitteln noch diesem auf andere Weise zugänglich machen, um sie zu analysieren, zu vervielfältigen, zu übersetzen oder zu bearbeiten oder um daraus Programmcode oder Daten abzuleiten. Dies gilt auch für KI-Systeme, die Sie selbst betreiben oder in Ihrem Auftrag betreiben lassen.

3.6 Sie dürfen die Lizenzsoftware und den Inhalt der Bibliotheken nicht zum Training, zur Feinabstimmung (Fine-Tuning) oder zur Evaluierung von KI-Systemen verwenden. Sie dürfen den Inhalt der Bibliotheken – gleich ob automatisiert oder manuell – weder ganz oder in wesentlichen Teilen noch wiederholt und systematisch in unwesentlichen Teilen entnehmen oder weiterverwenden. SHK behält sich die Nutzung der Lizenzsoftware und der Bibliotheken für Text und Data Mining im Sinne von § 44b Abs. 3 UrhG ausdrücklich vor.

3.7 Sie dürfen die Lizenzaktivierung, die Lizenzprüfung und die Kommunikation mit den Servern von SHK (Ziffer 6) weder umgehen, deaktivieren oder nachbilden noch auf andere Weise beeinträchtigen; dies gilt auch für den Einsatz von KI-Systemen oder sonstigen Werkzeugen zu diesem Zweck.

3.8 Sie haben die Lizenzsoftware, insbesondere ihren Programmcode und den Inhalt der Bibliotheken, vertraulich zu behandeln und angemessen gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Sie stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten die Bestimmungen dieser Ziffer 3 einhalten.

3.9 Ihr nach zwingendem Recht bestehendes Recht, das Funktionieren der Lizenzsoftware zu beobachten, zu untersuchen und zu testen (§ 69d Abs. 3 UrhG), bleibt unberührt. Ebenso unberührt bleibt die bestimmungsgemäße Verwendung Ihrer mit der Lizenzsoftware erstellten Modelle, Stücklisten und sonstigen Arbeitsergebnisse, auch in Verbindung mit KI-Systemen, sofern dabei nicht gegen Ziffer 3.6 verstoßen wird.

3.10 Hinweis: Komponenten oder Gruppen, die die Lizenzsoftware in Ihr SketchUp-Modell einfügt, sollten nicht manuell verändert werden. Die Lizenzsoftware löscht automatisch erzeugte Elemente und baut sie neu auf; manuelle Änderungen können daher zu Fehlfunktionen oder Datenverlust führen.

4. Systemvoraussetzungen

4.1 Trimble SketchUp muss auf dem Computer installiert sein, auf dem die Lizenzsoftware genutzt wird. Trimble SketchUp ist nicht Teil dieser Lizenz und muss gesondert lizenziert werden.

4.2 Die unterstützten Betriebssysteme und SketchUp-Versionen ergeben sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Kaufs.

5. Verwendung der Ergebnisse

5.1 Die Lizenzsoftware ist ein Konstruktions- und Planungswerkzeug und ersetzt keine fachliche Ingenieursprüfung. Vor der Verwendung der mit der Lizenzsoftware erzeugten Ergebnisse (insbesondere Abmessungen, Mengen, Stücklisten und Bauteildaten) sind Sie dafür verantwortlich, diese auf Richtigkeit und Eignung für Ihr Projekt sowie auf die Einhaltung der anwendbaren technischen Normen, Bauvorschriften und Herstellerangaben zu prüfen.

5.2 Die in den Bibliotheken enthaltenen Bauteildaten (z. B. Abmessungen von Rohren, Formstücken oder Befestigungskomponenten) beruhen auf von den jeweiligen Herstellern veröffentlichten Angaben oder auf anwendbaren Normen. SHK stellt diese Daten mit Sorgfalt zusammen, kann jedoch nicht gewährleisten, dass sie dem aktuellen Produktsortiment der Hersteller entsprechen.

5.3 Sie sind verpflichtet, Ihre SketchUp-Modelle regelmäßig und nach dem Stand der Technik zu sichern.

5.4 Die Haftung von SHK richtet sich nach Ziffer 6 der AGB. Diese Ziffer 5 beschränkt die Haftung von SHK nach Ziffer 6.4 der AGB nicht.

6. Aktivierung und Lizenzserver

6.1 Beim ersten Start der Lizenzsoftware geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, die als Ihre 3skeng-Benutzerkennung dient. Aktivierungsschlüssel werden an diese E-Mail-Adresse gesendet. Erworbene Lizenzen werden nach Zahlung automatisch dieser E-Mail-Adresse zugeordnet.

6.2 Lizenzaktivierung, Lizenzprüfung und Updateprüfung erfordern eine Internetverbindung zu den Servern von SHK. Die hierfür übermittelten Daten sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.

7. Updates und Änderungen

7.1 Während der Lizenzlaufzeit stellt SHK Updates für die Lizenzsoftware bereit, einschließlich Sicherheitsupdates. Gegenüber Verbrauchern stellt SHK die Updates bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit der Lizenzsoftware zu erhalten (Ziffer 6.2 der AGB). Wenn Sie online sind, werden Sie benachrichtigt, sobald ein Update verfügbar ist.

7.2 Sie sollten bereitgestellte Updates installieren. SHK haftet nicht für eine fehlende Vertragsmäßigkeit, die allein darauf beruht, dass Sie ein Update nicht innerhalb einer angemessenen Frist installiert haben, sofern SHK Sie über das Update und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat.

7.3 SHK kann die Lizenzsoftware aus triftigen Gründen über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinaus ändern, insbesondere um Funktionen zu ergänzen, sie an neue Versionen von Trimble SketchUp oder Betriebssystemen anzupassen oder Sicherheit oder Leistung zu verbessern. Gegenüber Verbrauchern erfolgen solche Änderungen ohne zusätzliche Kosten, und SHK informiert Sie klar und rechtzeitig. Beeinträchtigt eine Änderung Ihren Zugang zur Lizenzsoftware oder deren Nutzung mehr als nur unerheblich, können Verbraucher den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Information oder nach der Änderung, je nachdem, was später eintritt, unentgeltlich kündigen; SHK erstattet den für die verbleibende Lizenzlaufzeit gezahlten Preis.

8. Support und Sicherheit

8.1 Tritt ein Problem auf, prüfen Sie bitte zunächst den Supportbereich auf www.3skeng.com. Registrierte Nutzer erhalten zudem Support per E-Mail. Bitte senden Sie eine ausführliche Fehlerbeschreibung mit Name und Version des Betriebssystems sowie den Versionen von SketchUp und der Lizenzsoftware an support@3skeng.com.

8.2 Sicherheitslücken in der Lizenzsoftware können an support@3skeng.com gemeldet werden.

8.3 SHK stellt Sicherheitsupdates für die Lizenzsoftware während der gesamten Lizenzlaufzeit bereit.

9. Rechte Dritter

9.1 Alle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte von SHK an der Lizenzsoftware verbleiben ausschließlich bei SHK.

9.2 Werden gegen Sie Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte im Zusammenhang mit der Nutzung der Lizenzsoftware geltend gemacht, haben Sie SHK unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich zu benachrichtigen. SHK ist berechtigt, vorab über alle beabsichtigten Maßnahmen zur Abwehr solcher Ansprüche sowie über alle Vergleichsverhandlungen informiert zu werden. Sie haben SHK bei der Abwehr oder Beilegung der Ansprüche in angemessenem Umfang zu unterstützen.

9.3 Werden Ansprüche Dritter gegen Sie geltend gemacht oder erwartet SHK solche Ansprüche, kann SHK die Lizenzsoftware oder Teile davon so ändern oder ersetzen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter mehr vorliegt, sofern die Funktionalität der Lizenzsoftware dadurch nicht beeinträchtigt wird. In diesem Fall haben Sie die von SHK bereitgestellten Updates zu installieren und die Nutzung der vorherigen Version einzustellen.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Gewährleistung, Haftung, anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den AGB. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

10.2 Bei Widersprüchen geht hinsichtlich des Nutzungsumfangs dieser Lizenzvertrag vor, im Übrigen gehen die AGB vor.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.4 Dieser Lizenzvertrag liegt in deutscher, englischer und chinesischer Sprache vor. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

10.5 Die Ziffern 3.2 bis 3.8 gelten über das Ende der Lizenzlaufzeit oder der Testdauer sowie über eine Kündigung hinaus fort.

© SHK Engineering and Consulting GmbH & Co. KG, Dorfstraße 16, 83670 Bad Heilbrunn, Deutschland